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Fonds zur Unterstützung sozialer Härtefälle

Mittels einer sehr grosszügigen Spende der ehemaligen Stiftung AVETH  ist die Stiftung kihz in der Lage bei sozialen Härtefällen Unterstützung anzubieten. Die Unterstützung durch den Fonds wird gemäss Vorgaben der Spenderin nur dann möglich, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt sind:

Die anfragende Person 

  • ist Angehörige der ETH Zürich oder der UZH
  • ist Angehörige des Mittelbaus oder studiert
  • hat einen familiären Betreuungsaufwand zu leisten
  • kann aufzeigen, dass ihr Studienabschluss bzw. die Wahrnehmung ihrer beruflichen Verpflichtungen durch den Betreuungsaufwand direkt behindert oder verunmöglicht wird

Es ist zu beachten, dass in erster Linie Angehörige der ETHZ und erst in zweiter Linie Angehörige der Uni begünstigt werden.
Des Weiteren sind in erster Linie Angehörige des Mittelbaus und erst in zweiter Linie die Studierenden (tendenziell nur solche, die kurz vor dem Abschluss stehen) zu berücksichtigen.

In einem solchen Fall stellen Sie bitte einen detaillierten Antrag der Ihre Situation belegt an den Stiftungsrat.

Weiterführende Informationen

kihz Vignette

Stiftung

Unterstützungsantrag stellen

Den detaillierten Antrag richten Sie an den Stiftungsrat der Stiftung kihz, Sie senden ihn an die kihz Geschäftsstelle.